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Tabakwaren
Liebe Kundinnen und Kunden,
im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tabakwaren kam es zu einer Verschärfung der Strafmaßnahmen, die bei Missachtung der Jugendschutzbestimmungen verhängt werden (auch bei Zigarettenautomaten). Wir bitten Sie daher, den folgenden Text aufmerksam durchzulesen und die Inhalte zur Kenntnis zu nehmen.
Die MVG führt regelmäßig in ganz Österreich Testkäufe zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch. Im Einvernehmen mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten wurde heuer eine Maßnahmenverschärfung für den Fall der Missachtung der Ausweiskontrollpflicht vereinbart. Diese Regelung sieht neben schriftlichen Verwarnungen auch kostenpflichtige Schulungen und Geldbußen vor.
Mit ihrer Unterschrift im Bestellungsvertrag geben die Trafikanten das persönliche Versprechen ab, die Gesundheit der Jugend zu schützen. Ein verantwortungsvolles Handeln aller Monopolteilnehmer ist wichtig, um sich als verlässlicher Vertriebskanal für sensible Genussprodukte zu beweisen.
Lückenlose Ausweiskontrollen bei jugendlichen Kundinnen und Kunden
Die Trafikanten sind durch die Verträge mit der MVG verpflichtet, das bundesweite Tabaknichtraucher*innen-Schutzgesetz, die jeweiligen länderspezifischen Jugendschutzgesetze und die Standesregeln für den Berufsstand der Tabaktrafikanten einzuhalten. Nicht nur in den Trafiken muss die Einhaltung des Jugendschutzes durch eine lückenlose Ausweiskontrolle gewährleistet sein. Auch die Zigarettenautomaten müssen den Jugendschutzbestimmungen vom 01.01.2019 entsprechen. Die Trafikanten sind verantwortlich dafür, dass die Zigarettenautomaten mit einem NFC-Modul ausgestattet sind. Die Altersabfrage bei Verwendung der Bankomatkarte wird in Echtzeit über das Bankennetz durchgeführt.
Quelle: Homepage der Monopolverwaltung
