Einwegpfand.

Mit 1. Jänner 2025 kommt der Einwegpfand in Österreich – beim Kauf einer Dose oder PET-Flasche wird ein Pfand von 25 Cent erhoben. Dies gilt für alle Getränke von 0,1 – 3 Liter, exkl. Milchprodukte und Sirupe.

Eine Rücknahme kann ausschließlich erfolgen, wenn die Dosen/Flaschen leer und unzerdrückt sind und das Pfandlogo sowie der EAN Code gut lesbar sind. Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat müssen nur Leergebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Materials und Größe auch anbieten und auch nur soviel, wie sie üblicherweise an einzelne Kundinnen und Kunden verkaufen. Beispiel: Werden 0,5 l PET-Flaschen angeboten, müssen alle 0,5 l PET-Flaschen jeder Marke und jedes Herstellers zurückgenommen werden.
Einwegpfand-Verpackungen müssen an allen Verkaufsstellen, die an Letztverbraucher verkaufen, zurückgenommen werden. In den KASTNER Abholmärkten wird bereits an Rücknahmestationen gearbeitet, die möglichst intuitiv und lösungsorientiert funktionieren – so gibt es immer einen Mistkübel für die Gebinde, die der Automat nicht zurücknimmt. Eine Abholung erfolgt ausschließlich nach der Registrierung und in den originalen und verplombten Säcken der EWP. Der Rücknehmer entscheidet, wer der Logistik-Dienstleister für den Rücktransport für die gesammelten Säcke ist. KASTNER ist Tarifpartner der EWP und wird im Rahmen der Anlieferung auch die manuell gesammelten Säcke im Auftrag der EWP zurücknehmen.

So funktionierts.

Pfandlogo.

Bei der Rücknahme müssen die leeren Flaschen und Dosen unzerdrückt und das Pfandlogo und der EAN-Code gut lesbar sein.

Registrierung als Rücknehmer.

Die Registrierung als Rücknehmer ist auf der Website der EWP Recycling Pfand Österreich möglich.

  • Ein Account pro Unternehmen inkl. Vertrag mit EWP
  • Pro Account kann es mehrere Filialen geben
  • Pro Account können mehrere User angelegt werden
  • Bei automatischer Rücknahme – Zuweisung von Leergutrücknahmeautomaten je Standort/Filiale
  • Auf der Website der EWP können Säcke und Plomben bestellt werden und Sie erhalten Einsicht über Rechnungen, etc.

Rücknahme-Gebühr.

Die Rücknahme der Leergebinde wird durch die sogenannte Handling Fee (Gebühr) abgegolten.

Automaten Rücknahme:
EUR 0,0399 für Kunststoffflaschen
EUR 0,0372 für Metall-Dosen

Manuelle Rücknahme:
EUR 0,0288 für Kunststoffflaschen
EUR 0,0261 für Metall-Dosen

Sonderregelung bei der Rücknahme.

Verkauf per Getränkeautomaten

Der Getränkeautomatenbetreiber muss die leeren Gebinde nicht zurücknehmen – es muss ein Ausgleichsbeitrag pro Gebinde bezahlt werden. Dieser Ausgleichsbetrag kann entfallen wenn:

  • in unmittelbarer Nähe (300 m) eine Rückgabestelle ist
  • mit dieser eine Vereinbarung getroffen wurde
  • auf diese am Getränkeautomaten sichtbar verwiesen wird

Essenszustellung

Bei Essenszustellungen von Restaurants und von ihnen beauftragten Lieferdiensten, müssen die Leergebinde nicht zurückgenommen und der Pfandbetrag den Konsumentinnen und Konsumenten nicht rückerstattet werden. Es muss ein Ausgleichsbeitrag vom Gastronomiebetrieb pro Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) bezahlt werden.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe, in denen vor Ort konsumiert wird und Getränke nicht mitgenommen werden, müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind nicht zur Rücknahme verpflichtet. Dies ist die einzige Sonderregelung, wo der Pfand nicht an Konsumentinnen und Konsumenten weiterverrechnet wird. Gilt nicht bei Take away!

Veranstaltungen/Events

Die Rücknahme und Pfandauszahlung muss immer durch die Verkaufsstelle erfolgen. An hochfrequentierten Orten kann eine gemeinsame Rücknahmestelle ernannt werden. Diese muss in unmittelbarer Nähe sein und die Konsumentinnen und Konsumenten müssen informiert werden. Es kann eine freiwillige Rücknahme durch den Veranstalter/die Veranstalterin erfolgen – dies befreit die Verkaufsstelle aber nicht von der Rücknahme.

Stark frequentierte Orte

Einkaufszentren und Bahnhöfe z.B. können gemeinsame Rücknahmestellen einrichten, die die einzelnen Verkaufsstellen von der Rücknahme entbinden. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei den Events.

Transport von Säcken.

KASTNER ist Tarifpartner der EWP und wird im Rahmen der Anlieferung auch die manuell gesammelten Säcke im Auftrag der EWP zurücknehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich als Rücknehmer registrieren und das Leergut regelkonform sammeln. KASTNER wird ausschließlich volle, verplombte Säcke der EWP (Recycling Pfand Österreich) transportieren.

Anmerkung: Dies gilt nur für manuell gesammelte Säcke, nicht für Automaten-Säcke!

Manuelle Rücknahme.

  • Einheiten je Sack ca. 140 - 180 Stück
  • Abmessung (B x T x H) 60 x 45 x 110 - 120 cm
  • Volumen je Sack 0,25 - 0,30 m³
  • Gewicht je Sack ca. 3 - 4 Kilo

Automatische Rücknahme
per Rücknahmeautomat.

  • Halb-Palette: ca. 275 - 325 Stk. kompaktiert/Sack
  • EUR-Palette: ca. 550 - 650 Stk. kompaktiert/Sack
  • Säcke müssen mit Plomben verschlossen werden
    (Scan von Barcode)

Förderung.

Voraussetzung für eine Förderung sind mindestens 200 verkaufte Getränkegebinde am Tag. Mehr Information hierzu finden Sie auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting.

Stand 10/2024 lt. www.recycling-pfand.at